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Ihre Führerscheinklasse

Als Motorradfahrer trifft man auf der Straße auf alle möglichen Hindernisse. Ihr Weg zum Führerschein sollte kein Hindernis sein! Hier haben wir die verschiedenen Führerscheinklassen und ihre Inhalte aufgeführt.

Führerscheinregelungen in der Schweiz

Neue Führerschein-Regelungen ab 2021!

Der Direkteinstieg auf die grossen, unlimitierten Motorrädern ist nur noch im 2020 möglich.

Sie haben immer davon geträumt, ein Motorrad mit grossem Hubraum zu fahren, aber Sie haben es noch nicht geschafft? Jetzt ist die Zeit gekommen! Die neue Führerscheinregelung tritt ab 2021 in Kraft. Damit Sie genau wissen, worum es geht, und damit Sie es nicht bereuen, stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Änderungen vor:

Ab 2021 müssen Sie 2 Jahre lang im Besitz eines Führerscheins der Kategorie A2 sein und dann eine praktische Prüfung ablegen, um den berühmten Schein zu erhalten: den unbeschränkten Führerschein A! Ein direkter Zugang wird daher nicht mehr möglich sein!

Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, haben Sie bis Ende des Jahres Zeit, Ihren Antrag einzureichen und direktauf den Führerschein für die unlmitierte Klasse zuzugreifen! Dieser Führerschein der Kategorie A berechtigt seinen Inhaber zum unbegrenzten Fahren aller Motorräder und Roller!

Warten Sie nicht länger!

 

Führerschein Kategorie - Regelungen 2020

Kategorie A1, 50ccm max. 11kW, ab 16 Jahren

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Voraussetzungen

Mindestalter:

16 Jahre (nur bis 50ccm)

Erforderliche Kategorien:

keine

Ausbildungen - Prüfungen:

Sehtest:

ja, darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen

Nothelferkurs:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Basistheorieprüfung:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Zusatztheorieprüfung:

keine

Verkehrskunde:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Praktische Grundschulung:

8 Stunden

Gültigkeit Lernfahrausweis:

4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung

Lernfahrten:

Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug:

Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.

Berechtigungen:

nach bestandener Prüfung sind Sie zum Führen der Kategorien A1, F, G, M berechtigt

Spezialfall:

Kategorie A1, beschränkt auf 45 km/h. Wird die Prüfung mit einen auf 45 km/h beschränkten Fahrzeug gemacht, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Führer-Ausweis.

45km/h Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit
 

Kategorie A1, 125 ccm max. 11kW, ab 18 Jahren

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Voraussetzungen

Mindestalter:

18 Jahre / 16 Jahre bis 50ccm

Erforderliche Kategorien:

keine 

Ausbildungen - Prüfungen:

Sehtest:

ja, darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen

Nothelferkurs:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Basistheorieprüfung:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Zusatztheorieprüfung:

keine

Verkehrskunde:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Praktische Grundschulung:

8 Stunden

Gültigkeit Lernfahrausweis:

4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung

Lernfahrten:

Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug:

Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.

Berechtigungen:

nach bestandener Prüfung sind Sie zum Führen der Kategorien A1, F, G, M berechtigt

Spezialfall:

Kategorie A1, beschränkt auf 45 km/h. Wird die Prüfung mit einen auf 45 km/h beschränkten Fahrzeug gemacht, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Führer-Ausweis. 

45km/h   Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit

 

 

Kategorie A, beschränkt auf 35 kw / 47.6 PS

Motorräder/Roller mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Voraussetzungen

Mindestalter:

18 Jahre (Stufeneinstieg)

Erforderliche Kategorien:

keine

Ausbildungen / Prüfungen:

Sehtest:

ja, darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen

Nothelferkurs:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Basistheorieprüfung:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Zusatztheorieprüfung:

keine

Verkehrskunde:

ja, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Praktische Grundschulung:

6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden

Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

Gültigkeit Lernfahrausweis:

4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung

Lernfahrten:

Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

Berechtigungen:

nach bestandener Prüfung sind Sie zum Führen der Kategorien A reduziert, A1, B1, F, G, M berechtigt 

 

 

Kategorie A unbeschränkt, die grossen Motorräder

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kw / 47.6 PS und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg / 0,272 PS/kg

Voraussetzungen:

2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt
oder bei einem Mindestalter von 25 Jahren ist ein Direkteinstieg möglich

Erforderliche Kategorien:

keine

Ausbildungen / Prüfungen:

Sehtest:

ja, darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen

Nothelferkurs:

ja, ausgenommen Inhaber der Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Basistheorieprüfung:

ja, ausgenommen Inhaber der Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Zusatztheorieprüfung:

keine

Verkehrskunde:

ja, ausgenommen Inhaber der Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Praktische Grundschulung:

6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden.

Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

Gültigkeit Lernfahrausweis:

4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung.

Lernfahrten:

Keine Begleitperson erforderlich.

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen, mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW / 47.6 PS und zwei Sitzplätzen.

Berechtigungen:

nach bestandener Prüfung sind Sie zum Führen der Kategorien A, A1, B1, F, G, M berechtigt