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Fahrzeugkontrolle

In der Schweiz unterliegen alle Personenwagen einer obligatorischen periodischen Fahrzeugkontrolle (Expertise), deren Zweck es ist, festzustellen ob das Fahrzeug die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften erfüllt.

Prinzipien der Fahrzeugkontrolle

Wo kann die Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden ?

In sämtlichen kantonalen Strassenverkehrsämtern.  

Was kann Ihr Honda-Händler für Sie tun?

Ihre Sicherheit und die ihres Honda liegen uns am Herzen. Um Ihren Schutz zu gewährleisten, steht Ihnen Ihr Händler auch zur Verfügung, um Inspektions- und Reparaturarbeiten auszuführen und Ihr Fahrzeug vom nächstgelegenen Strassenverkehrsamt begutachten zu lassen.

Der Einbau bestimmter Komponenten an Fahrzeugen, wie z.B. ein neuer Felgentyp oder eine Anhängerkupplung (für Anhänger oder Wohnwagen) muss ebenfalls überprüft werden. Ihr Händler kümmert sich darum, dass Ihr Fahrzeug auch nach dem Einbau des gewählten Zubehörs noch konform ist.

Wie oft sollte die Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden ?

Nach seiner Erstzulassung, muss ihr Fahrzeug auf Einladung des Strassenverkehrsamtes hin einer regelmässigen technischen Überprüfung unterzogen werden, siehe Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).

Für die Mehrzahl der Fahrzeuge (Motorräder, Personenkraftwagen), werden die Kontrollen in folgenden Abständen durchgeführt:

· 1. Kontrolle: 5 Jahre nach Erstzulassungsdatum

· 2. Kontrolle: 3 Jahre später

· Danach: alle 2 Jahre